Behandlungsdurchführung

Wenn Sie psychotherapeutische Unterstützung suchen, können Sie sich direkt an mich wenden, um einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren, in der Sie Zeit und Raum haben, Ihre Probleme in einem ersten Überblick darzustellen.

Falls die Indikation für eine Psychotherapie vorliegt und wir beide uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, werden wir zunächst sogenannte probatorische Sitzungen durchführen. Diese dienen dazu, einen Überblick über Ihre bisherige Lebensgeschichte zu erhalten, die für Ihre Problematik wesentliche Diagnostik durchzuführen, Ihre Erwartungen an die Behandlung und Behandlungsziele zu besprechen sowie Informationen über das mögliche Vorgehen bei der Behandlung zu vermitteln. Darüber hinaus ermöglichen die probatorischen Sitzungen uns beiden festzustellen, ob wir eine tragfähige Beziehung aufbauen können, die uns ein vertrauensvolles Arbeiten an Ihren Problemen ermöglicht.

Fällen wir im Rahmen der probatorischen Sitzungen die Entscheidung für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung, geschieht dies nach Klärung der Kostenübernahme verbindlich durch einen Therapievertrag. Der Behandlungsumfang beträgt zwischen 12 bzw. 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) und maximal 80 Sitzungen (Langzeittherapie) und richtet sich nach der vorliegenden Problematik. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

Verlängerungen der Behandlung (von 24/45/60/80 Sitzungen) unterliegen dem Gutachterverfahren und bedürfen der ausführlichen Begründung. Dafür bewerten Sie und ich den Verlauf der bisherigen Behandlung und halten die Zielsetzung für den nächsten Behandlungsabschnitt fest.

Das Ende der Behandlung fällt im günstigsten Fall mit dem Erreichen der Therapieziele zusammen. Manchmal definiert auch die ausgeschöpfte Stundenanzahl das Ende der Behandlung.